Gästehaus Attenhauser, Dorfstraße 41a, D-82497 Unterammergau
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gastaufnahmevertrag,
§ 1. Allgemeines, Mietobjekt
a. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn das Mietobjekt (Zimmer, Appartement, Ferienwohnung) vom Gast bestellt und vom Gästehaus Attenhauser bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend.
b. Das Gästehaus Attenhauser verpflichtet sich, dem Gast das Mietobjekt in einwandfreier Beschaffenheit zur Verfügung zu stellen. Es ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, das zugesagte Mietobjekt trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.
§ 2. Mietzeit, An- und Abreise
a- Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung/ Zimmer ab 16 Uhr zur Verfügung.
b. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung/ Zimmer bis spätestens 10 Uhr verlassen.
c. Eine Absprache über geänderte An- und Abreisezeiten ist jederzeit möglich.
d. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mitobjekt geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand an das Gästehaus Attenhauser zu übergeben.
§ 3. Mietpreis und Zahlungsweise
a. Die Fälligkeit und Zahlungsform des Mietpreises ergibt sich aus der jeweiligen Reservierungsbestätigung.
b. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar zu den Bedingungen gemäß §4
§ 4. Stornierung und Aufenthaltsabbruch
a. Storniert (kündigt) der Gast den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen der vereinbarte Mietpreis zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist. Die ersparten Eigenkosten betragen bei Halbpension 30 %, Übernachtung mit Frühstück 20% und bei einer Ferienwohnung (ohne Frühstück) 10% des vereinbarten Mietpreises.
b. Dem Mieter bleibt es unbelassen, den Nachweis zu führen, dass die Ersparnis höher ist.
c. Reist der Mieter später an oder bricht er den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet
d. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Der Eingang der Stornierung wird vom Gästehaus Attenhauser ebenfalls schriftlich bestätigt.
e. Das Gästehaus Attenhauser verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Mietobjekt baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann.
f. Reist der Gast ohne vorherige schriftliche Mitteilung nicht an, so ist der vereinbarte Mietpreis unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen, wie in Punkt a. beschrieben, zu zahlen. Das Gästehaus Attenhauser ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung zu bemühen, solange der Mieter nicht schriftlich erklärt, dass er nicht anreist.
§ 6. Haftung und Pflichten des Mieters
a. Die Haftung des Gästehaus Attenhauser beschränkt sich auf Schäden, die von diesem grob oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
b. Das Mietobjekt ist einschließlich Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn, ihn begleitende Personen, sowie durch seine Haustiere.
c. Mängel die bei der Übernahme vorhanden und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Gästehaus Attenhauser unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
d. Das Gästehaus Attenhauser übernimmt für Personen oder Sachschäden keinerlei Haftung, insbesondere werden Regressansprüche aufgrund selbstverschuldeter Unfälle oder Schäden ausgeschlossen Die Haftung wird ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte oder deren Haustiere herbeigeführt werden.
e. Verlorengegangene Gegenstände können nicht ersetzt werden.
f. Für Leistungen, sowie Schäden an Sachen und Personen durch freie Mitarbeiter wird keine Haftung übernommen. Sie müssen sich selbst absichern und haften.
§ 7 Unwirksamkeit
a. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.
§ 8 Schriftform
a. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderungen dieser Schriftformklausel
b. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Garmisch-Patenkirchen Stand Januar 2018
§ 9 Fotos
Hiermit erkläre ich mich einverstanden, die von mir im Gästehaus Attenhauser gemachten Fotos auf der homepage des Gästehauses Attenhauser zu veröffentlichen. Mir ist bewußt, dass ich mein Einverständnis jederzeit zurückziehen kann.
§ 10 Datenschutz
Auf die Datenschutzerklärung, welche auf der homepage des Gästehaus Attenhauser eingesehen werden kann bzw. dem Gast auf Wunsch ausgehändigt wird, wurde hingewiesen. Diese wird mit Absenden des Kontaktformulars bzw. mit Unterschrift des Gast-Anmeldeformulars bei Anreise akzeptiert.